Beitragsordnung des Bürgernetz Isar-Loisach e.V.
§ 1 Grundsatz
(1) Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
(2) Der Mitgliedsbeitrag ist in der aktuellen Satzung in §5, geregelt: Der Beitrag ist im Voraus zu zahlen. Für Neumitglieder bei Eintritt, anschließend immer zum Jahresbeginn. Scheidet ein Mitglied während eines Zeitraums aus, für den bereits ein Beitrag fällig ist oder geleistet wurde, so besteht kein Rückzahlungsanspruch. Das Beitragsjahr ist das Geschäftsjahr.
§ 2 Beschluss
(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Der Vorstand legt Gebühren fest.
(2) Der Beitrag wird einmal jährlich erhoben und i.d.R. Anfang des Jahres per Lastschrift vom hinterlegten Konto eingezogen. Der Einzug wird per Email durch den Versand der Rechnung angekündigt. Den genauen Termin legt der Vorstand fest.
§ 3 Beiträge und Gebühren
(1) Der Mitgliedsbeitrag des Bürgernetz Isar-Loisach e.V. beträgt jährlich 25 Euro. Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag des Bürgernetz Isar-Loisach e.V. beträgt jährlich 12 Euro. Eine Ermäßigung ist möglich für: Schüler, Auszubildende, Studenten und Schwerbehinderte. Dies gilt auch für Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB VII oder SGB XII) dem Bundesversorgungsgesetz oder dem Bundesentschädigungsgesetz. Die Ermäßigung wird gewährt, wenn zum Beginn des Beitragsjahres ein formloser, schriftlicher Antrag (per Brief oder Email), auf Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages an die Vorstandschaft gestellt wird und alle erforderlichen Nachweise für die Ermäßigung dem Verein vorliegen. Die Ermäßigung gilt für den nachgewiesenen Zeitraum.
(2) Mitgliedsbeiträge und Gebühren werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter Angabe unserer Gläubiger-ID (DE36ZZZ00000505079) und der entsprechenden Mandatsreferenz ein. Auf Antrag kann die Zahlung auch per Überweisung beglichen werden.
(3) Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages / der Gebühren Sorge zu tragen. Die Mitglieder sind für die Aktualität ihrer Stammdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Email, Kontoverbindung) selbst verantwortlich. Sie können diese jederzeit selbst auf unserer Website unter Intern/Stammdaten aktualisieren, oder Änderungen per Webformular an die Mitgliederverwaltung und den Vorstand, oder unter durchgeben.
(4) Das Mitglied erhält an die hinterlegte Emailadresse eine Onlinerechnung. Ausserdem können unter Intern/Meine Dokumente auch die aktuellen Rechnungen eingesehen und als PDF heruntergeladen werden. Ein Anspruch auf Zusendung einer Papierrechnung besteht nicht. Ausnahmen müssen mit dem Vorstand abgestimmt werden. Auf Antrag kann eine Papierrechnung gegen eine Gebühr von 2 Euro angefordert werden.
(5) Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der angekündigten Abbuchung eines Betrages keine Deckung auf oder stehen Beträge auf andere Art aus, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche, dem Verein mit der Beitragseinziehung, sowie eventueller Rücklastschriften, entstehenden Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verein nicht mitgeteilt hat. Für ein schriftliches Mahnschreiben können 2 Euro Gebühren zusätzlich zum bestehenden Betrag und den bisher entstandenen Kosten berechnet werden.
(6) Das Gleiche gilt analog für die jährlichen Domaingebühren. Sie werden zum Registrierungszeitpunkt für ein Jahr fällig und werden automatisch für ein weiteres Jahr verlängert, wenn sie nicht wenigstens zwei Monate vor Laufzeitende gekündigt werden. Im September / Oktober werden sie i.d.R. für alle Domains erhoben. Deren Höhe und Laufzeit können bei angefragt werden, oder auf Intern/Meine Dokumente eingesehen werden.
(7) Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge und Gebühren auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch hierfür besteht nicht.
§ 4 Vereinskonto
Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen - BIC BYLADEM1WOR - IBAN DE12700543060000526301
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 5 Änderungen
Der Vorstand ist berechtigt, selbständig formale Anpassungen, wie Kontoverbindung, o.Ä. vorzunehmen.
Stand: Dezember 2021